Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Ferienvermietung der Finca El Pino

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung der Finca El Pino, Poligono 7, Parcela 94, 07190 Esporles, Mallorca, zur touristischen Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Vermieters an den Gast.
  2. Der Mietvertrag kommt direkt zwischen dem Eigentümer/Vermieter Walter Investments Spain S.L. (nachfolgend „Vermieter“) und dem Buchenden (nachfolgend „Mieter“) zustande.
  3. Die Vermietung erfolgt ausschließlich auf Basis des balearischen Tourismusgesetzes (Ley 8/2012 de Turismo de las Islas Baleares) und der zugehörigen Dekrete für die Ferienvermietung (ETV). Eine Untervermietung oder gewerbliche Nutzung ist strikt untersagt.


§ 2 Belegung, Kapazitäten und ETV-Bestimmungen

  1. Die Finca verfügt über insgesamt 7 Schlafzimmer mit Schlafmöglichkeiten für maximal 14 Personen.
  2. Gemäß der amtlichen ETV-Lizenz (Ferienvermietungslizenz) darf das Objekt mit maximal 12 Erwachsenen zeitgleich belegt werden.
  3. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (unter 12 Jahre) gelten im Sinne dieser Belegungsregelung nicht als Erwachsene. Die Gesamtzahl aller anwesenden Personen (Erwachsene und Kinder) darf zu keinem Zeitpunkt die physische Bettenkapazität von 14 Personen überschreiten.
  4. Eine Belegung mit mehr als den angemeldeten Personen oder eine Überschreitung der behördlich genehmigten ETV-Maximalbelegung gilt als vertragswidrige Überbelegung. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, überzählige Personen abzuweisen oder den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht nicht.


§ 3 Mindestmietdauer, Preise und Rabattierung

  1. Die Mindestmietdauer beträgt fünf (5) Tage.
  2. Wünscht der Mieter einen kürzeren Aufenthalt, ist dies grundsätzlich möglich; es wird jedoch in jedem Fall der volle Mietpreis für 5 Übernachtungen berechnet und fällig.
  3. Bei einem zusammenhängenden Aufenthalt von 7 Tagen oder mehr gewährt der Vermieter dem Mieter einen Rabatt von 10 % auf den Basis-Übernachtungspreis.
  4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen balearischen Tourismussteuer (Ecotasa), die vom Vermieter pro Gast (ab 16 Jahren) und Nacht erhoben und an die Steuerbehörde abgeführt werden muss.



§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Mit Abschluss des Mietvertrages (Buchungsbestätigung) wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtmietpreises sofort fällig.
  2. Die Restzahlung der verbleibenden 70 % des Mietpreises ist spätestens 60 Tage vor Mietbeginn unaufgefordert auf das Konto des Vermieters zu leisten.
  3. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Mietbeginn erfolgen, ist der Gesamtmietpreis sofort bei Vertragsschluss zu 100 % zu entrichten.
  4. Gehen die Zahlungen nicht fristgerecht auf dem Konto des Vermieters ein, behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und das Objekt anderweitig zu vermieten. In diesem Fall werden Stornogebühren gemäß § 5 fällig.


§ 5 Stornobedingungen

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück (Stornierung), steht dem Vermieter ein pauschalierter Schadensersatz für die entgangene Vermietung zu. Die Stornogebühren staffeln sich wie folgt:

  1. Bis 90 Tage vor Mietbeginn: Es entstehen keine Stornogebühren. In diesem Fall zahlt der Vermieter die vom Mieter geleistete Anzahlung zurück.
    Eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- wird einbehalten.
  2. 89 bis 60 Tage vor Mietbeginn wird die Anzahlung von 30% einbehalten
  3. 59-30 Tage vor Mietbeginn wird 70% einbehalten
  4. Ab 29 Tagen vor Mietbeginn oder Nichterscheinen werden 100% einbehalten

    Kann der Zeitraum vollständig neu vermietet werden, erstatten wir die gesamten
    100 %, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 50,-
    Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.


§ 6 Einchecken und Auschecken (An- und Abreise)

  1. Die Finca steht am Anreisetag (Check-in) zwischen 16:00 Uhr und 20:00 Uhr zur Verfügung. Ein verspäteter Check-in nach 20:00 Uhr bedarf der vorherigen Absprache und schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
  2. Am Abreisetag (Check-out) hat der Mieter das Objekt zwischen 08:00 Uhr und 10:00 Uhr im besenreinen Zustand zu verlassen.
  3. Vor dem Check-out ist das Geschirr zu spülen und der angefallene Müll vollständig in den dafür vorgesehenen öffentlichen Containern im Ort zu entsorgen.






§ 7 Kaution und Schadensabwicklung

  1. Zur Absicherung von Schäden am Mietobjekt, dem Inventar sowie dem Grundstück hat der Mieter eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von € 1.200,- zu hinterlegen.
  2. Die Kaution ist, sofern nicht vorab per Banküberweisung bezahlt, bei der Schlüsselübergabe am Anreisetag zu hinterlegen. Ohne Hinterlegung der Kaution besteht kein Anspruch auf Schlüsselübergabe.
  3. Der Vermieter oder dessen Repräsentant überprüft das Objekt nach Abreise des Mieters. Liegen keine Schäden, groben Verunreinigungen oder Verluste vor, wird die Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Abreise vollständig auf das vom Mieter anzugebende Bankkonto zurückerstattet.
  4. Die Kaution befreit den Mieter nicht von der Haftung für Schäden, die den Betrag von
    € 1.200,- überschreiten.


§ 8 Meldepflichten (Guardia Civil)

  1. Gemäß spanischem Recht ist der Vermieter verpflichtet, die Identitätsdaten aller übernachtenden Gäste zu erfassen und innerhalb von 24 Stunden nach Anreise elektronisch an die spanischen Sicherheitsbehörden (Guardia Civil / Policía Nacional) zu übermitteln.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter vor oder spätestens bei der Anreise gültige Ausweisdokumente (Reisepass oder Personalausweis) aller mitreisenden Personen zur Registrierung vorzulegen. Eine Weigerung führt zum Ausschluss von der Vermietung ohne Erstattungsanspruch.


§ 9 Hausordnung, Poolordnung und besondere Verbote

  1. Geltung und Einbeziehung: Die separate Hausordnung sowie die Poolordnung sind integraler Bestandteil dieses Vertrages. Sie werden dem Mieter vorab per E-Mail übersandt und liegen zudem gut sichtbar in der Finca aus. Der Mieter bestätigt mit seiner Buchung und der Rücksendung der Bestätigungs-E-Mail die Kenntnisnahme und verbindliche Anerkennung dieser Ordnungen für alle mitreisenden Personen.
  2. Haustierverbot: Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine Sonderreinigungspauschale von der Kaution einzubehalten.
  3. Brandschutz im Sommer: Aufgrund der extremen Waldbrandgefahr auf Mallorca ist in den Sommermonaten von Juni bis einschließlich September jegliches offenes Feuer im Außenbereich (z. B. Holzkohlegrills, offene Feuerschalen, Lagerfeuer) strikt verboten. Die Nutzung des Außenbereichs ist ausschließlich auf eventuell vorhandene, fest installierte Gasgrills oder elektrische Küchengeräte beschränkt.
  4. Das Rauchen in den Innenräumen der Finca ist strengstens untersagt.



§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschließlich spanisches Recht.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Ort der Immobilie (Palma de Mallorca, Spanien).